Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung zum 28.01.2022, befindet sich Baden-Württemberg in der Alarmstufe II.
Dadurch ist das Betreten des Vereinsheim unter den geltenden 2G-Regeln zu betreten.
Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen.
Genaueres kann auf der Webseite der Landesregierung nachgelesen werden.
Kommentar schreiben