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Corona-Regeln ab 28.01.2022

Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung zum 28.01.2022, befindet sich Baden-Württemberg in der Alarmstufe II.

 

Dadurch ist das Betreten des Vereinsheim unter den geltenden 2G-Regeln zu betreten.

Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen.

 

Genaueres kann auf der Webseite der Landesregierung nachgelesen werden.

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