Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. Damit gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung.
Warnstufe:
Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten
Alarmstufe:
Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
Aktuelle Zahlen:
- 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: 7,8
- COVID-19-Fälle aktuell auf Intensivtherapiestation (ITS): 285
Aktuelle Zahlen für Baden-Württemberg finden sie auf der Webseite vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Sportausübung in Sportstätten kann daher unter der 3G-Regelung weitergeführt werden.
Der Zutritt ist somit wieder für geimpfte, genesene und getestete möglich.
Die Maskenpflicht im Innenbereich ist weiterhin wirksam, daher ist das Betreten der Sportstätte nur mit einer FFP2-Maske möglich. Während dem Schießbetrieb kann diese abgesetzt werden.
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