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Corona-Regeln ab 19.03.2022

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes reduziert die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis einschließlich 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet.

   

Die Sportausübung in Sportstätten kann daher unter der 3G-Regelung weitergeführt werden.

Der Zutritt ist somit wieder für geimpfte, genesene und getestete möglich.

Die Maskenpflicht im Innenbereich ist weiterhin wirksam, daher ist das Betreten der Sportstätte nur mit einer FFP2-Maske möglich. Während dem Schießbetrieb, dem Essen und Trinken kann diese abgesetzt werden.

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